Häufige Fragen

Das Erstgespräch dient vorrangig dem gegenseitigen Kennenlernen, Ihrem Anliegen und dem Besprechen der Rahmenbedingungen.

Eine Sitzung dauert 50 Minuten, bei Bedarf auch länger. Die Häufigkeit bzw. Dauer der Therapie ist individuell. Sie richtet sich nach Indikation und Problemstellung. Eine tiefgreifende Therapie braucht Zeit.

Bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung bekommen Sie einen Teil der Kosten von Ihrer Krankenkasse ersetzt. Die Höhe des Zuschusses ist unterschiedlich je nach Krankenkasse.

Absageregelung: Bei Absage innerhalb von 48 Stunden bzw. bei Nicht-Wahrnehmen eines vereinbarten Termins ist das Honorar in voller Höhe zu bezahlen (ausgenommen bei Krankheit und Unvorhergesehenem).

Verpflichtung zur Verschwiegenheit (§15 PthG) über anvertraute Geheimnisse (ausgenommen sind schwere Verbrechen bzw. unmittelbare Gefahr für sich und andere).